ErwGr. 1

REG_2015_1905 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Untersuchung von Ölen, Fetten und daraus gewonnenen Erzeugnissen auf Dioxine

In der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 sind allgemeine Bestimmungen über die Futtermittelhygiene sowie Bedingungen und Vorkehrungen festgelegt, die gewährleisten sollen, dass die Verarbeitungsvorgaben zur Minimierung und Kontrolle potenzieller Risiken eingehalten werden. Demnach müssen Futtermittelbetriebe von der zuständigen Behörde registriert oder zugelassen werden. Zudem dürfen in der Futtermittelkette nachgeordnete Futtermittelunternehmer nur Futtermittel aus registrierten oder zugelassenen Betrieben beziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.06.2025

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