Art. 1

REG_2015_1948 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

Die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 wird wie folgt geändert:
1.In Artikel 2 wird folgender Absatz angefügt: „(6) Die Anwendung der Verbote nach den Absätzen 1 und 2 wird ausgesetzt, soweit sich diese Verbote auf in Anhang IV aufgeführte Personen und Organisationen beziehen.“
2.Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 8b Der Rat ändert Anhang IV auf der Grundlage von Beschlüssen in Bezug auf Anhang II des Beschlusses 2012/642/GASP.“
3.Der Text im Anhang der vorliegenden Verordnung wird der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 als Anhang IV angefügt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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