ErwGr. 3

REG_2015_1961 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/104 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Der Schollenbestand in der ICES-Division VIId wurde 2015 bewertet. Das Gutachten zum höchstmöglichen Dauerertrag und das neueste wissenschaftliche Gutachten des ICES weisen nun darauf hin, dass der Bestand erheblich zugenommen hat. Eine der Folgen des reicheren Bestands ist es, dass es zu erheblichen Rückwürfen kommt, wenn Scholle als Beifang gefangen wird. Daher ist es zweckmäßig, die TAC für Scholle in den ICES-Divisionen VIId und e auf ein Niveau anzuheben, bei dem Rückwürfe vermindert würden, ohne dass der Schollenbestand oder andere Bestände in demselben Gebiet beeinträchtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.06.2025

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