ErwGr. 1

REG_2015_2072 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2016 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1221/2014 und (EU) 2015/104

Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags sieht vor, dass der Rat auf Vorschlag der Kommission Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten in der Fischerei erlässt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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