REG_2015_2219 · über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates
Als Reaktion auf die Forderung des Europäischen Rates im Stockholmer Programm nach einer Intensivierung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu unionsbezogenen Fragen sowie auf seine Forderung, dass Strafverfolgungsbedienstete aller Dienstgrade systematisch Zugang zu einem entsprechenden Angebot an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen erhalten sollen, und als Reaktion auf die Forderung des Europäischen Parlaments nach einem besseren Unionsrahmen für polizeiliche und justizielle Fortbildungsmaßnahmen sollten die Ziele der EPA im Einklang mit den folgenden allgemeinen Grundsätzen strukturiert werden, wobei dem Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten im Rahmen der Strafverfolgung besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist: Erstens sollte die EPA die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Verbesserung der grundlegenden Kenntnisse über die unionsweite Dimension der Strafverfolgung unterstützen, zweitens sollte sie die Mitgliedstaaten auf deren Antrag hin beim Auf- und Ausbau der bilateralen und regionalen Zusammenarbeit durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bei der Strafverfolgung unterstützen, drittens Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in spezifischen Themenbereichen entwickeln, implementieren und koordinieren und viertens Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Bezug auf Missionen der Union und Maßnahmen zum Aufbau von Strafverfolgungskapazitäten in Drittländern entwickeln, implementieren und koordinieren. Diese allgemeinen Grundsätze sollten das Europäische Fortbildungsprogramm für den Bereich Strafverfolgung (LETS) darstellen, mit dem gewährleistet werden soll, dass die Aus- und Fortbildung für Strafverfolgungsbedienstete auf Unionsebene von hoher Qualität, kohärent und einheitlich ist. Sie spiegeln die vier Schwerpunkte wider, die die Kommission auf der Grundlage einer von der EPA in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erstellten Übersicht über den Bedarf an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und das Angebot ermittelt hat.
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