ErwGr. 3

REG_2015_2294 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Festlegung einer neuen Funktionsgruppe für Futtermittelzusatzstoffe

Zusätzlich zur Beachtung der Hygieneanforderungen und guter Verfahren entlang der Lebensmittelkette können Unternehmer in bestimmten Fällen gezwungen sein, Stoffe zur Verbesserung der hygienischen Beschaffenheit einzusetzen, um die Qualität eines Futtermittels zu verbessern, wodurch sie zusätzliche Garantien für den Schutz der Tiergesundheit und der öffentlichen Gesundheit bieten. Da solche Futtermittelzusatzstoffe keiner der in der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgesehenen Funktionsgruppen zugeordnet werden können, ist es notwendig, in die Kategorie „technologische Zusatzstoffe“ eine neue Funktionsgruppe aufzunehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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