ErwGr. 1

REG_2015_2313 · über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Durchführungsprotokoll zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia

Am 5. Juni 2015 haben die Europäische Union und die Republik Liberia ein partnerschaftliches Abkommen über nachhaltige Fischerei (im Folgenden „Abkommen“) sowie ein Durchführungsprotokoll zum partnerschaftlichen Abkommen (im Folgenden „Protokoll“) paraphiert, das Unionsschiffen Fangmöglichkeiten in den Gewässern einräumt, die in Fischereifragen der Hoheit oder Gerichtsbarkeit der Republik Liberia unterliegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.06.2025

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