Art. 1

REG_2015_2340 · zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren

Artikel 8 der Richtlinie 2009/81/EG wird wie folgt geändert:
1.Unter Buchstabe a wird der Betrag „414 000 EUR“ durch „418 000 EUR“ ersetzt.
2.Unter Buchstabe b wird der Betrag „5 186 000 EUR“ durch „5 225 000 EUR“ ersetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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