ErwGr. 29

REG_2015_2365 · über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

Die Technischen Standards für die Finanzdienstleistungsbranche sollten eine kohärente Harmonisierung und einen unionsweit angemessenen Schutz von Einlegern, Anlegern und Verbrauchern gewährleisten. Da die ESMA über hoch spezialisierte Fachkräfte verfügt, ist es sinnvoll und angemessen, ihr die Aufgabe zu übertragen, Entwürfe für technische Regulierungs- und Durchführungsstandards, die keine politischen Entscheidungen erfordern, auszuarbeiten. Die ESMA sollte bei der Ausarbeitung technischer Standards effiziente Verwaltungs- und Meldeverfahren gewährleisten. Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV und in Einklang mit den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 mittels delegierter Rechtsakte technische Regulierungsstandards in folgenden Bereichen zu erlassen: die Einzelheiten, die für die verschiedenen Arten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften zu melden sind, die Einzelheiten des Antrags auf Registrierung oder Ausweitung der Registrierung eines Transaktionsregisters, die Einzelheiten der Verfahren, die Transaktionsregister bei der Überprüfung der Einzelheiten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften, die ihnen gemeldet wurden, anzuwenden haben, die Häufigkeit und die Einzelheiten der Veröffentlichung von Daten der Transaktionsregister, die Anforderungen an diese Daten und der Zugang zu ihnen, sowie erforderlichenfalls eine genauere Angabe des Inhalts des Anhangs.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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