ErwGr. 3

REG_2015_340 · zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf Lizenzen und Bescheinigungen von Fluglotsen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 805/2011 der Kommission

Die Erbringung von Flugsicherungsdiensten erfordert hoch qualifiziertes Personal und insbesondere Fluglotsen, deren Befähigung durch eine Lizenz nachgewiesen wird, die auf der Grundlage der in dieser Verordnung festgelegten detaillierten Anforderungen erteilt wurde. Die in der Lizenz angegebene Erlaubnis sollte die Art des Flugverkehrsdienstes angeben, zu dessen Erbringung der Fluglotse befähigt ist. Die Vermerke in der Lizenz sollten sowohl die speziellen Fertigkeiten des Lotsen als auch die Genehmigung der zuständigen Behörden zur Durchführung von Diensten für einen bestimmten Sektor, eine bestimmte Gruppe von Sektoren und/oder Arbeitspositionen dokumentieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 3 REG_2015_340 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 3 REG_2015_340 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.