ErwGr. 5

REG_2015_391 · über die Nichtzulassung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel betreffend die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Nach einem Antrag von Specialised Nutrition Europe (ehemals Verband der diätetischen Lebensmittelindustrie der EU) gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von beta-Palmitat für eine weichere Stuhlsäule (Frage Nr. EFSA-Q-2008-174 (2)) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte unter anderem folgenden Wortlaut: „Der Zusatz von beta-Palmitat trägt zu einem weicheren Stuhl bei und fördert somit die Häufigkeit des Stuhlgangs.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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