ErwGr. 4

REG_2015_45 · zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission hinsichtlich innovativer Technologien zur Verringerung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen

Mit der Änderung der Unterlagen, die für die Typgenehmigung verwendet werden, sollen einerseits den Genehmigungsbehörden angemessene Angaben für die Zertifizierung von mit Ökoinnovationen ausgestatteten leichten Nutzfahrzeugen an die Hand gegeben werden und andererseits die CO2-Einsparungen aufgrund der Ökoinnovationen als ein Teil der repräsentativen Angaben über einen bestimmten Typ, eine bestimmte Variante oder Version eines Fahrzeugs in diese einbezogen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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