ErwGr. 4

REG_2015_463 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Lebensmittelzusatzstoffe in Bezug auf die Spezifikationen für Polyvinylalkohol (E 1203)

Die derzeitige Spezifikation hinsichtlich der Löslichkeit des Lebensmittelzusatzstoffs Polyvinylalkohol (E 1203) lautet: „löslich in Wasser; mäßig löslich in Ethanol“. Das Institut für Gesundheit und Verbraucherschutz (IHCP) der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission hat Löslichkeitsstudien (4) für Polyvinylalkohol durchgeführt, um die Angaben zur Löslichkeit in den derzeitigen Unionsspezifikationen hinsichtlich der Löslichkeit in Ethanol zu aktualisieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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