REG_2015_479 · über eine gemeinsame Ausfuhrregelung
(1)Die Kommission kann, sofern es die Interessen der Union erfordern, gemäß dem in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Prüfverfahren geeignete Maßnahmen treffen, um a) einer durch einen Mangel an lebenswichtigen Gütern bedingten Krisenlage vorzubeugen oder entgegenzuwirken, b) die Erfüllung der von der Union oder allen Mitgliedstaaten eingegangenen internationalen Verpflichtungen, insbesondere auf dem Gebiet des Handels mit Grundstoffen, zu ermöglichen.
(2)Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen können auf gewisse Bestimmungsländer und auf die Ausfuhr bestimmter Gebiete der Union beschränkt werden. Sie berühren nicht die Waren, die sich bereits auf dem Weg zur Grenze der Union befinden.
(3)Bei der Einführung mengenmäßiger Beschränkungen bei der Ausfuhr wird insbesondere Folgendes berücksichtigt: a) der Umfang der vor Inkrafttreten einer Schutzmaßnahme im Sinne dieses Kapitels zu normalen Bedingungen geschlossenen Verträge, die der betreffende Mitgliedstaat der Kommission gemäß seinen internen Vorschriften mitgeteilt hat; b) die Tatsache, dass die Verwirklichung des durch die Einführung mengenmäßiger Beschränkungen angestrebten Ziels nicht gefährdet werden darf.
Kann ich Art. 6 REG_2015_479 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.