ErwGr. 2

REG_2015_603 · zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 2-Naphthyloxyessigsäure, Acetochlor, Chlorpikrin, Diflufenican, Flurprimidol, Flutolanil und Spinosad in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Nichtaufnahme von 2-Naphthyloxyessigsäure in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1127/2011 der Kommission (2) festgelegt. Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff 2-Naphthyloxyessigsäure wurden widerrufen. Es ist daher angezeigt, die RHG auf der spezifischen Bestimmungsgrenze oder entsprechend dem Standardwert gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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