ErwGr. 3

REG_2015_613 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 889/2005

Mit der Resolution 2198 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen wurden die Kriterien für die Benennung von Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen gemäß den Nummern 9 und 11 der Resolution 1807 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen unterliegen, geändert. Mit dem Beschluss (GASP) 2015/620 (4) hat der Rat den Geltungsbereich dieser Kriterien entsprechend ausgeweitet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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