ErwGr. 6

REG_2015_649 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission in Bezug auf L-Leucin zur Verwendung als Trägerstoff für Tafelsüßen in Tablettenform

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) hat die Sicherheit von Aminosäuren und verwandten Stoffen, die als Lebensmittelaromen verwendet werden, bewertet und am 29. November 2007 ihre Stellungnahme dazu abgegeben (4). Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Exposition des Menschen gegenüber Aminosäuren in Lebensmitteln größer ist als der angenommene Grad der Exposition, wenn sie als Lebensmittelaromen verwendet werden, und dass bei neun der Stoffe einschließlich L-Leucin keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich der geschätzten Einnahmemenge als Aromastoffe bestehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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