ErwGr. 2

REG_2015_728 · zur Änderung der Definition von spezifiziertem Risikomaterial in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Nach der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 ist spezifiziertes Risikomaterial (SRM) gemäß Anhang V der genannten Verordnung zu entfernen und vollständig zu beseitigen. Gemäß dem Anhang umfassen SRM die Eingeweide von Duodenum bis Rektum und das Mesenterium von Rindern aller Altersklassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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