ErwGr. 3

REG_2015_734 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Zentralafrikanischen Republik

Am 22. Januar 2015 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2196 (2015) zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Kriterien für die Benennung von Personen und Einrichtungen angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2015/739 (3) hat der Rat den Geltungsbereich der Kriterien entsprechend ausgeweitet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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