Art. 9 – Entgeltaufschlüsselung

REG_2015_751 · über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge

(1)Jeder Acquirer bietet und fakturiert seinem Zahlungsempfänger für die verschiedenen Kartenarten und -marken mit unterschiedlich hohen Interbankenentgelten individuell aufgeschlüsselte Händlerentgelte, es sei denn, die Zahlungsempfänger haben die Acquirer schriftlich um Bündelung der Händlerentgelte gebeten.
(2)In ihren Vereinbarungen mit den Zahlungsempfängern nehmen die Acquirer nach Kartenart und -marke individuell aufgeschlüsselte Angaben zur Höhe der Händlerentgelte, Interbankenentgelte und Entgelte des Kartenzahlverfahrens auf, es sei denn, der Zahlungsempfänger stellt in der Folge schriftlich einen anderslautenden Antrag.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 9 REG_2015_751 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 9 REG_2015_751 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.