ErwGr. 6

REG_2015_754 · zur Eröffnung und Verwaltung der Zollkontingente der Union für hochwertiges Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Weizen und Mengkorn sowie für Kleie und andere Rückstände

Es kann sich als sinnvoll herausstellen, diese Einfuhren entsprechend den Bedürfnissen des Unionsmarktes auf das Jahr zu verteilen. Zu diesem Zweck wäre eine Nutzungsregelung für die Kontingente angezeigt, die auf der Vorlage einer Einfuhrlizenz beruht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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