ErwGr. 25

REG_2015_755 · über eine gemeinsame Regelung der Einfuhren aus bestimmten Drittländern

Armenien, Russland, Tadschikistan und Vietnam sind Mitglieder der WTO geworden; daher sind diese Drittländer aus Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 625/2009 mit einem delegierten Rechtsakt der Kommission zu streichen. Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit sind sie nicht auf der Liste von Drittländern aufgeführt, die in Anhang I dieser Verordnung festgelegt ist —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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