Art. 7 – Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

REG_2015_758 · über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG

Ab dem 31. März 2018 erteilen nationale Typgenehmigungsbehörden nur dann eine EG-Typgenehmigung für neue Fahrzeugtypen in Bezug auf das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System und für neue Typen von für derartige Fahrzeuge konstruierten und gebauten auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systemen sowie Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten dafür, wenn diese den Bestimmungen dieser Verordnung und den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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