ErwGr. 22

REG_2015_760 · über europäische langfristige Investmentfonds

Um bei Infrastrukturprojekten die Beiträge verschiedener Anleger, einschließlich öffentlicher Investitionen, zusammenzuführen und zu organisieren, kann die Einschaltung eines Finanzunternehmens erforderlich sein. Deshalb sollte es ELTIF gestattet sein, Investitionen in zulässige Anlagevermögenswerte über ein Finanzunternehmen zu tätigen, solange sich diese Finanzunternehmen der Finanzierung langfristiger Projekte sowie dem Wachstum von KMU widmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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