ErwGr. 44

REG_2015_760 · über europäische langfristige Investmentfonds

Der Verwalter des ELTIF oder der Vertreiber sollte alle notwendigen Informationen über die Kenntnisse und die Erfahrung, die finanzielle Lage, die Risikobereitschaft, die Anlageziele und den Anlagehorizont des Kleinanlegers einholen, um zu beurteilen, ob der ELTIF für den Vertrieb an diesen Kleinanleger geeignet ist, wobei unter anderem die Laufzeit und die beabsichtigte Anlagestrategie des ELTIF berücksichtigt werden muss. Wenn die Laufzeit eines ELTIF, der Kleinanlegern angeboten oder bei ihnen platziert wird, zehn Jahre übersteigt, sollte der Verwalter des ELTIF oder der Vertreiber unmissverständlich und in schriftlicher Form darauf hinweisen, dass sich dieses Produkt möglicherweise nicht für Kleinanleger eignet, die nicht in der Lage sind, eine solch langfristige und illiquide Verpflichtung einzugehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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