ErwGr. 53

REG_2015_760 · über europäische langfristige Investmentfonds

Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, vor allem mit dem Verbraucherschutz, der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf Rechtsbehelfe und ein faires Verfahren, dem Schutz personenbezogener Daten und dem Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Diese Verordnung ist unter Wahrung dieser Rechte und Grundsätze anzuwenden —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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