ErwGr. 8

REG_2015_760 · über europäische langfristige Investmentfonds

Die neuen Vorschriften über ELTIF stehen in enger Beziehung zur Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (4), da diese den rechtlichen Rahmen für die Verwaltung und den Vertrieb alternativer Investmentfonds (im Folgenden „AIF“) in der Union bildet. ELTIF sind definitionsgemäß EU-AIF, die von nach der Richtlinie 2011/61/EU zugelassenen Verwaltern alternativer Investmentfonds (im Folgenden „AIFM“) verwaltet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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