ErwGr. 4

REG_2015_786 · zur Festlegung von Kriterien für die Zulässigkeit von Entgiftungsverfahren, denen zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse unterzogen werden, gemäß der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Entgiftung kontaminierter Materialien im Sinne der Definition in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe p der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) kann mittels eines physikalischen, chemischen oder (mikro-)biologischen Entgiftungsverfahrens erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.06.2025

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