ErwGr. 2

REG_2015_802 · zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Einfuhren bestimmter Schweröle und ähnlicher Erzeugnisse

Bestimmte Öle und ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile im Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegen (im Folgenden „Schweröle und ähnliche Erzeugnisse“), wurden bis zum 3. April 2013 ebenfalls in die Position 2710 eingereiht und waren daher für eine unbestimmte Dauer von Zöllen befreit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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