ErwGr. 1

REG_2015_870 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates in Bezug auf den Handel mit Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten

Zur Umsetzung bestimmter Entschließungen, die auf der 16. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES), nachstehend „das Übereinkommen“ genannt, vom 3.-14. März 2013 angenommen wurden, sollten einige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission (2) geändert und weitere Bestimmungen in die Verordnung aufgenommen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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