ErwGr. 17

REG_2015_960 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/104 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Ein unter französischer Flagge fahrendes Schiff, das im Bereich des Übereinkommens der Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) tropischen Thunfisch befischt, wurde kürzlich als italienisches Schiff umgeflaggt. Die entsprechende, in Anhang VI der Verordnung (EU) 2015/104 Frankreich zugewiesene Kapazität (BRZ) sollte daher auf Italien übertragen werden. Mit dieser Übertragung werden weder die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 für Italien festgelegten Kapazitätsobergrenzen überschritten, noch beeinflusst sie die von der IOTC festgelegten Kapazitätsobergrenzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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