ErwGr. 11

REG_2016_1011 · über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Viele Anlageindizes bergen signifikante Interessenkonflikte und werden verwendet, um die Wertentwicklung eines Fonds, etwa eines OGAW-Fonds, zu messen. Einige dieser Referenzwerte werden veröffentlicht, andere werden der Öffentlichkeit oder Teilen derselben kostenlos oder gegen Gebühr bereitgestellt, und ihre Manipulation kann Anlegern schaden. Diese Verordnung sollte daher auch für Indizes oder Referenzzinssätze gelten, die zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.02.2025

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