Art. 9 – Verbreitung

REG_2016_1013 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen

(1)Die Kommission (Eurostat) verbreitet die gemäß dieser Verordnung erstellten europäischen Statistiken mit einer ähnlichen Periodizität wie in Anhang I angegeben. Diese Statistiken werden auf der Website der Kommission (Eurostat) veröffentlicht.
(2)Die Mitgliedstaaten und die Kommission (Eurostat) gewährleisten gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 und unbeschadet der Wahrung der statistischen Geheimhaltung die in der vorliegenden Verordnung vorgeschriebene Verbreitung der Daten und Metadaten sowie der genauen Methodik für ihre Erstellung.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 9 REG_2016_1013 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 9 REG_2016_1013 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.