ErwGr. 3

REG_2016_1017 · zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich anorganischer Ammoniumsalze

Im Einklang mit Artikel 129 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 leitete die Französische Republik das Beschränkungsverfahren ein, indem sie der Agentur am 18. Juni 2014 ein Dossier nach Anhang XV vorlegte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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