ErwGr. 7

REG_2016_103 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS)

Die folgenden in Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 genannten Rechtsakte der Union wurden neu gefasst: die Richtlinie 94/57/EG des Rates (21), deren Neufassung sich auf zwei Rechtsakte verteilt: die Richtlinie 2009/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (22) und die Verordnung (EG) Nr. 391/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (23), während die Neufassung der Richtlinie 95/21/EG des Rates (24) die Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (25) ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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