ErwGr. 1

REG_2016_1033 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer

Die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) und die Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (5) (zusammen der „neue Rechtsrahmen“) sind wichtige Finanzrechtsakte, die im Zuge der Finanzkrise angenommen wurden und Wertpapiermärkte, Anlagevermittler und Handelsplätze zum Gegenstand haben. Der neue Rechtsrahmen stärkt und ersetzt die Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (6).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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