ErwGr. 21

REG_2016_1035 · über den Schutz gegen schädigende Preisgestaltung im Schiffbau

Die Untersuchung kann ohne Einführung einer Abgabe wegen schädigender Preisgestaltung abgeschlossen werden, wenn der Verkauf des Schiffes, das Gegenstand der schädigenden Preisgestaltung ist, definitiv und bedingungslos rückgängig gemacht wird oder eine alternative gleichwertige Abhilfemaßnahme angenommen wird. Es ist jedoch notwendig, besonders darauf zu achten, dass die Erreichung des mit dieser Verordnung verfolgten Ziels nicht gefährdet wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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