ErwGr. 8

REG_2016_1035 · über den Schutz gegen schädigende Preisgestaltung im Schiffbau

Es sollten klare und ausführliche Regeln für die Ermittlung des Normalwertes festgelegt werden. Insbesondere sollte sich die Ermittlung, soweit möglich, auf einen repräsentativen Verkauf eines gleichartigen Schiffs im normalen Handelsverkehr im Ausfuhrland stützen. Es ist zweckmäßig, zu definieren, unter welchen Umständen ein Inlandsverkauf als mit Verlust getätigt angesehen und nicht berücksichtigt und der Verkauf eines gleichartigen Schiffs an ein Drittland oder der rechnerisch ermittelte Normalwert zugrunde gelegt werden kann. Ferner sollte eine angemessene Verteilung der Kosten, einschließlich in Situationen der Produktionsaufnahme, vorgesehen werden. Bei der rechnerischen Ermittlung des Normalwertes ist es ferner notwendig, die Methode anzugeben, die für die Bestimmung der Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten und des Gewinns anzuwenden ist, der in diesem Normalwert enthalten sein sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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