ErwGr. 14

REG_2016_1037 · über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern

Es sollte vorgesehen werden, dass Untersuchungen unabhängig davon, ob endgültige Maßnahmen eingeführt werden oder nicht, normalerweise innerhalb von 12 Monaten und spätestens innerhalb von 13 Monaten nach ihrer Einleitung abgeschlossen werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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