ErwGr. 7

REG_2016_1076 · mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören

Für Einfuhren nach dieser Verordnung sollten für einen Übergangszeitraum die in Anhang II aufgeführten Ursprungsregeln gelten. An die Stelle dieser Regeln sollten die Regeln im Anhang der mit den in Anhang I aufgeführten Regionen oder Staaten geschlossenen Abkommen treten, sobald die betreffenden Abkommen vorläufig angewandt werden oder in Kraft treten, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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