zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands
REG_2016_1103 · 143 Normen
- ErwGr. 1
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- ErwGr. 67
- ErwGr. 68
- ErwGr. 69
- ErwGr. 70
- ErwGr. 71
- ErwGr. 72
- ErwGr. 73
- Art. 1Anwendungsbereich
- Art. 2Zuständigkeit für Fragen des ehelichen Güterstands innerhalb der Mitgliedstaaten
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Zuständigkeit im Fall des Todes eines Ehegatten
- Art. 5Zuständigkeit im Fall der Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebands oder Ungültigerklärung einer Ehe
- Art. 6Zuständigkeit in anderen Fällen
- Art. 7Gerichtsstandsvereinbarung
- Art. 8Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung
- Art. 9Alternative Zuständigkeit
- Art. 10Subsidiäre Zuständigkeit
- Art. 11Notzuständigkeit (forum necessitatis)
- Art. 12Widerklagen
- Art. 13Beschränkung des Verfahrens
- Art. 14Anrufung eines Gerichts
- Art. 15Prüfung der Zuständigkeit
- Art. 16Prüfung der Zulässigkeit
- Art. 17Rechtshängigkeit
- Art. 18Im Zusammenhang stehende Verfahren
- Art. 19Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
- Art. 20Universelle Anwendung
- Art. 21Einheit des anzuwendenden Rechts
- Art. 22Rechtswahl
- Art. 23Formgültigkeit der Rechtswahlvereinbarung
- Art. 24Einigung und materielle Wirksamkeit
- Art. 25Formgültigkeit einer Vereinbarung über den ehelichen Güterstand
- Art. 26Mangels Rechtswahl der Parteien anzuwendendes Recht
- Art. 27Reichweite des anzuwendenden Rechts
- Art. 28Wirkungen gegenüber Dritten
- Art. 29Anpassung dinglicher Rechte
- Art. 30Eingriffsnormen
- Art. 31Öffentliche Ordnung (ordre public)
- Art. 32Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung
- Art. 33Staaten mit mehr als einem Rechtssystem — interlokale Kollisionsvorschriften
- Art. 34Staaten mit mehr als einem Rechtssystem — interpersonale Kollisionsvorschriften
- Art. 35Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen
- Art. 36Anerkennung
- Art. 37Gründe für die Nichtanerkennung
- Art. 38Grundrechte
- Art. 39Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats
- Art. 40Ausschluss der Nachprüfung in der Sache
- Art. 41Aussetzung des Anerkennungsverfahrens
- Art. 42Vollstreckbarkeit
- Art. 43Bestimmung des Wohnsitzes
- Art. 44Örtlich zuständiges Gericht
- Art. 45Verfahren
- Art. 46Nichtvorlage der Bescheinigung
- Art. 47Vollstreckbarerklärung
- Art. 48Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung
- Art. 49Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung
- Art. 50Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf
- Art. 51Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung
- Art. 52Aussetzung des Verfahrens
- Art. 53Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen
- Art. 54Teilvollstreckbarkeit
- Art. 55Prozesskostenhilfe
- Art. 56Keine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung
- Art. 57Keine Stempelabgaben oder Gebühren
- Art. 58Annahme öffentlicher Urkunden
- Art. 59Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden
- Art. 60Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche
- Art. 61Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten
- Art. 62Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften
- Art. 63Informationen für die Öffentlichkeit
- Art. 64Angaben zu Kontaktdaten und Verfahren
- Art. 65Erstellung und spätere Änderung der Liste der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Informationen
- Art. 66Erstellung und spätere Änderung der Bescheinigungen und der Formblätter nach Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe b und den Artikeln 58, 59 und 60
- Art. 67Ausschussverfahren
- Art. 68Überprüfungsklausel
- Art. 69Übergangsbestimmungen
- Art. 70Inkrafttreten
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