ErwGr. 2

REG_2016_1121 · zur Änderung von Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) nahm am 19. September 2013 eine wissenschaftliche Stellungnahme über die Sicherheit von Ethyl Lauroyl Arginate HCl in Mundmitteln (überarbeitet am 12. Dezember 2013) (2) und am 16. Dezember 2014 ein Addendum zu dieser Stellungnahme (überarbeitet am 25. März 2015) (3) an.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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