ErwGr. 3

REG_2016_1143 · zur Änderung von Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

Die vom SCCS in seiner Stellungnahme aufgeführten Merkmale betreffen die physikalisch-chemischen Eigenschaften des Materials (wie Reinheit, Struktur und physikalisches Erscheinungsbild, Anzahlgrößenverteilung der Partikel, Aspektverhältnis, volumenspezifische Oberfläche und photokatalytische Aktivität) sowie die Frage, ob es mit bestimmten chemischen Stoffen beschichtet ist oder nicht. Daher sollten diese physikalisch-chemischen Eigenschaften und die Anforderungen in Bezug auf die Beschichtungen in der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 berücksichtigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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