ErwGr. 1

REG_2016_1158 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 452/2014 im Hinblick auf die Streichung der Vordrucke für die Genehmigung von Drittlandsbetreibern und der zugehörigen Spezifikationen

Die Verordnung (EU) Nr. 452/2014 (2) der Kommission legt die Bedingungen für die gemäß den geltenden Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zu erteilenden Genehmigungen für die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 genannten Drittlandsbetreiber von Luftfahrzeugen fest, die im gewerblichen Luftverkehr in das, aus dem oder innerhalb des Gebiet(s) tätig sind, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt. Diese Verordnung enthält in den Anlagen I und II des Anhangs 2 (Teil-ART) Vordrucke für die Genehmigung und der zugehörigen Spezifikationen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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