ErwGr. 2

REG_2016_1165 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen

Mit der Resolution 2293 (2016) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 21. Juni 2016 wurden die Kriterien für die Benennung von Personen und Einrichtungen, die den restriktiven Maßnahmen gemäß den Ziffern 9 und 11 der Resolution 1807 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen unterliegen, geändert und die Bestimmungen über das Waffenembargo verlängert. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/1173 des Rates (3) hat der Rat den Geltungsbereich der Kriterien entsprechend ausgeweitet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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