ErwGr. 5

REG_2016_1179 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt

In seinen wissenschaftlichen Gutachten vom 4. Dezember 2014 empfahl der Ausschuss für Risikobeurteilung, für kupferhaltige Stoffe eine Umwelteinstufung in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufzunehmen, da hinreichende wissenschaftliche Belege zur Verfügung stehen, um diese neue Einstufung zu rechtfertigen. Die vorgeschlagenen M-Faktoren für die langfristige aquatische Toxizität sollten allerdings nicht aufgenommen werden, da der Ausschuss für Risikobeurteilung sie im Lichte wissenschaftlicher Daten zur aquatischen Toxizität, die die Industrie nach Übermittlung des Ausschussgutachtens an die Kommission vorgelegt hatte, genauer beurteilen muss.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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