Art. 27 – Inkrafttreten

REG_2016_1191 · zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

(1)Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2)Sie gilt ab dem 16. Februar 2019, mit Ausnahme von a) Artikel 24 Absatz 2, der ab dem 16. Februar 2017 gilt; und b) Artikel 12 und Artikel 24 Absatz 3, die ab dem 16. Februar 2018 gelten; c) Artikel 22 undArtikel 24 Absatz 1, die ab dem 16. August 2018 gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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