ErwGr. 21

REG_2016_1191 · zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012

Zur Überwindung von Sprachbarrieren und somit zur weiteren Erleichterung des Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten sollten mehrsprachige Formulare in allen Amtssprachen der Organe der Union für öffentliche Urkunden über Geburt, über die Tatsache, dass eine Person am Leben ist, über Tod, Eheschließung, (einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand), über eingetragene Partnerschaft (einschließlich der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, und Status der eingetragenen Partnerschaft), über Wohnsitz und/oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts sowie Vorstrafenfreiheit eingeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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