ErwGr. 5

REG_2016_1192 · über die Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung im ersten Rechtszug über die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Bediensteten auf das Gericht

Das Gericht sollte seine Entscheidungen über Rechtsstreitigkeiten, die den öffentlichen Dienst der Europäischen Union betreffen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Streitsachen in diesem Bereich treffen, u. a. indem es in jedem Verfahrensstadium die Möglichkeiten für eine gütliche Beilegung prüft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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