ErwGr. 6

REG_2016_1199 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 in Bezug auf Betriebsgenehmigungen für den Flugbetrieb mit leistungsbasierter Navigation, die Zertifizierung von und die Aufsicht über Datendienstleister und den Offshore-Hubschrauberbetrieb und zur Berichtigung der genannten Verordnung

Nach Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 ist beim Flug oberhalb einer bestimmten Druckhöhe ein Sauerstoffvorrat mitzuführen und zu nutzen. Entsprechend dem Grundsatz der Risikodifferenzierung, wonach der Umfang des regulatorischen Schutzes der beteiligten Akteure von ihrer Fähigkeit zur Bewertung und Begrenzung der Risiken abhängt, sollte der Pilot des Luftfahrzeugs unter Berücksichtigung bestimmter objektiver Kriterien bestimmen, ob in einem Luftfahrzeug ohne Druckkabine im nichtgewerblichen Betrieb ein Sauerstoffvorrat mitzuführen und zu nutzen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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